FREIE WÄHLER wollen Gesetzgebung zur Amtszeit des OB juristisch überprüfen lassen


Dass sich schlagartig die Amtszeit des Hildesheimer Oberbürgermeisters Ingo Meyer verdoppelt, kann nicht im Sinne der Demokratie geschehen sein. Zwar ist dieses nach § 80 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) prinzipiell und praktisch möglich, doch bezieht sich die
Verlängerung auf die Restdauer einer Wahlperiode. Es kann keineswegs gewollt sein, dass es sich um eine nahezu komplette Wahl- bzw. Amtsperiode handelt und ist eher auf eine Nachlässigkeit bei der Gesetzgebung zurückzuführen. Dies wollen die FREIEN WÄHLER Hildesheim juristisch eingehend überprüfen lassen.


Die Empörung der verschiedenen Fraktionen im Rat dazu ist nur auf den ersten Blick verständlich. Der Passus im Gesetz, das noch unter der letzten niedersächsischen CDU/FDP-Regierung verabschiedet
worden ist, ist lange bekannt und ist in der Vergangenheit mehrmals zur Anwendung gekommen. Bei so vielen in den Rat gewählten „Alten Hasen“ und Juristen hätte man schon früher darauf kommen können.


Ingo Meyer sollte also die Pralinen nicht nach Hannover, sondern ach Brüssel zu David McAllister
schicken.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert