FREIE WÄHLER wollen Gesetzgebung zur Amtszeit des OB juristisch überprüfen lassen

Dass sich schlagartig die Amtszeit des Hildesheimer Oberbürgermeisters Ingo Meyer verdoppelt, kann nicht im Sinne der Demokratie geschehen sein. Zwar ist dieses nach § 80 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) prinzipiell und praktisch möglich, doch bezieht sich dieVerlängerung auf die Restdauer einer Wahlperiode. Es kann keineswegs gewollt sein, dass es sich um eine nahezu komplette Wahl-… FREIE WÄHLER wollen Gesetzgebung zur Amtszeit des OB juristisch überprüfen lassen weiterlesen