Dass sich schlagartig die Amtszeit des Hildesheimer Oberbürgermeisters Ingo Meyer verdoppelt, kann nicht im Sinne der Demokratie geschehen sein. Zwar ist dieses nach § 80 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) prinzipiell und praktisch möglich, doch bezieht sich dieVerlängerung auf die Restdauer einer Wahlperiode. Es kann keineswegs gewollt sein, dass es sich um eine nahezu komplette Wahl-… FREIE WÄHLER wollen Gesetzgebung zur Amtszeit des OB juristisch überprüfen lassen weiterlesen